Erinnerung in der Haut – Tätowierungen mit Asche

Für manche Menschen ist der Wunsch nach einer sehr persönlichen Form der Erinnerung besonders stark.

Dazu gehört auch die Idee, einen Teil der Asche in eine Tätowierung einarbeiten zu lassen.

In Deutschland gelten hierfür rechtliche Vorgaben, die beachtet werden müssen. Die Asche eines Verstorbenen unterliegt in der Regel dem sogenannten Friedhofszwang.

Das bedeutet, dass sie nicht frei verwendet oder aufbewahrt werden darf.

Wir informieren Sie offen und transparent darüber, was möglich ist und welche Grenzen bestehen. Auch alternative Formen der Erinnerung können gemeinsam besprochen werden.


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